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Rundfunkbeitrag Umzug: ummelden und abmelden

Umzugskartons in einer leeren Wohnung
Kurz & bündig

Beim Rundfunkbeitrag Umzug melden Sie Ihre neue Wohnung dem Beitragsservice und nehmen die alte Anschrift heraus – das geht kostenlos online. Der Beitrag von 18,36 € pro Monat folgt Ihnen an die neue Adresse, denn er gilt pro Wohnung. Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt, melden Sie Ihren eigenen Beitrag ab – pro Wohnung wird er nur einmal fällig.

Ein Rundfunkbeitrag Umzug wirft regelmäßig Fragen auf: Muss ich mich neu anmelden? Zahle ich plötzlich doppelt? Und was passiert mit der alten Wohnung? Die gute Nachricht vorweg – in den meisten Fällen ist nur eine kurze Mitteilung an den Beitragsservice nötig. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Beitragsdaten beim Umzug ummelden, wie Sie eine Doppelzahlung beim Zusammenziehen vermeiden, wie Sie Adresse oder Bankverbindung ändern und wann Sie den Beitrag sogar ganz abmelden können.

Rundfunkbeitrag beim Umzug ummelden

Wer umzieht, nimmt seine Beitragspflicht mit. Der Rundfunkbeitrag knüpft an die Wohnung an, nicht an die Person – deshalb müssen Sie beim Rundfunkbeitrag Umzug dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihre neue Anschrift mitteilen. Umgangssprachlich wird er noch oft „GEZ“ genannt, obwohl diese Bezeichnung schon 2013 abgelöst wurde. Die Ummeldung ist kostenlos und in wenigen Minuten erledigt.

Eine gesetzliche Frist auf den Tag genau gibt es nicht, doch Sie sollten den Umzug zeitnah melden. Üblich ist, die neue Adresse innerhalb von rund vier Wochen nach dem Einzug durchzugeben. So stellen Sie sicher, dass Bescheide und Post Sie erreichen und keine Lücke oder Überschneidung in der Abrechnung entsteht. Wichtig: Ein automatischer Datenabgleich der Meldebehörden sorgt zwar dafür, dass neue Bewohner erfasst werden – auf eine korrekte eigene Ummeldung verlassen Sie sich aber besser selbst, statt zu warten, bis ein Anschreiben kommt.

Beim Rundfunkbeitrag Umzug bleibt Ihre Beitragsnummer in der Regel erhalten. Sie wird lediglich der neuen Wohnung zugeordnet. Halten Sie für die Ummeldung Ihre Beitragsnummer, das alte und neue Einzugs- bzw. Auszugsdatum sowie Ihre Bankverbindung bereit. So gehen Sie vor:

  1. Beitragsnummer heraussuchenSie finden sie auf jedem Schreiben des Beitragsservice oder auf einem Kontoauszug bei der Abbuchung.
  2. Online-Formular aufrufenAuf rundfunkbeitrag.de wählen Sie die Ummeldung bzw. Adressänderung. Alternativ geht das schriftlich per Post.
  3. Alte Wohnung abmelden, neue anmeldenGeben Sie das Auszugsdatum der alten und das Einzugsdatum der neuen Wohnung an, damit nahtlos abgerechnet wird.
  4. Bankverbindung prüfenKontrollieren Sie, ob das hinterlegte SEPA-Lastschriftmandat noch stimmt, und passen Sie es bei Bedarf an.
  5. Bestätigung aufbewahrenBewahren Sie die Bestätigung des Beitragsservice auf – sie ist Ihr Nachweis, dass alles korrekt gemeldet wurde.
Tipp

Erledigen Sie die Ummeldung am besten direkt nach dem Einzug zusammen mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. So vergessen Sie sie nicht, und der Rundfunkbeitrag Umzug läuft ohne Unterbrechung weiter.

Doppelzahlung beim Zusammenziehen vermeiden

Ziehen zwei Personen zusammen, die beide bisher in eigenen Wohnungen gezahlt haben, ist ab dem gemeinsamen Einzug nur noch ein Beitrag pro Wohnung fällig. Würden beide ihren bisherigen Beitrag weiterzahlen, käme es zur Doppelzahlung. Das lässt sich leicht vermeiden: Eine Person behält ihren Beitrag, die andere meldet ihren eigenen Beitrag ab.

Für die Abmeldung der zweiten Person teilen Sie dem Beitragsservice mit, in welche Wohnung Sie ziehen und nennen die Beitragsnummer der Person, die für diese Wohnung bereits zahlt. Der Beitragsservice prüft, dass die Wohnung schon abgedeckt ist, und stellt die doppelte Zahlung ein. Wer zuviel gezahlt hat, bekommt den Betrag in der Regel erstattet oder verrechnet.

Situation Was zu zahlen ist Ihre Aufgabe
Allein in neue Wohnung 18,36 € / Monat Adresse ummelden
Zwei zahlende Personen ziehen zusammen 18,36 € / Monat (einmal) Eine Person meldet ihren Beitrag ab
Einzug bei zahlender Person kein zusätzlicher Beitrag Eigenen Beitrag abmelden
Eigene Wohnung wird Zweitwohnung auf Antrag befreibar Befreiung beantragen

Behalten Sie zusätzlich zur gemeinsamen Wohnung eine zweite Wohnung – etwa aus beruflichen Gründen –, müssen Sie für diese nicht automatisch ein zweites Mal zahlen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 lässt sich die Zweitwohnung auf Antrag befreien, sofern Sie für die Hauptwohnung bereits zahlen. Die Einzelheiten und das passende Formular finden Sie auf der Seite zum Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung.

Adresse und Bankverbindung ändern

Nicht jede Änderung ist ein vollständiger Umzug. Manchmal ändert sich nur die Bankverbindung, der Nachname nach einer Heirat oder eine Stellplatz- bzw. Hausnummer. Auch solche Änderungen geben Sie dem Beitragsservice formlos durch – am einfachsten online über das Änderungsformular auf rundfunkbeitrag.de oder schriftlich per Post.

Eine neue Bankverbindung sollten Sie unbedingt rechtzeitig melden, bevor die nächste Abbuchung ansteht. Platzt eine Lastschrift, weil das alte Konto aufgelöst wurde, können Rücklastgebühren und Mahnungen entstehen. Halten Sie für die Änderung der Bankverbindung Ihre Beitragsnummer und die neue IBAN bereit; ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie direkt im Formular.

Auch bei einer Namensänderung oder Korrektur der Schreibweise genügt eine kurze Mitteilung. Achten Sie darauf, dass Name und Anschrift mit den Angaben beim Einwohnermeldeamt übereinstimmen – das vermeidet Rückfragen und doppelte Datensätze. Eine ausführliche Übersicht aller Formulare und Kontaktwege finden Sie auf der Seite zum Beitragsservice.

Achtung

Eine Adressänderung ist keine Abmeldung. Wer nur umzieht, bleibt beitragspflichtig – der Beitrag wird lediglich der neuen Wohnung zugeordnet. Abmelden können Sie sich nur, wenn ein echter Abmeldegrund vorliegt.

Abmelden bei Auszug ins Ausland oder Todesfall

Ganz abmelden können Sie den Rundfunkbeitrag nur, wenn die Wohnung wegfällt oder Sie keine Wohnung in Deutschland mehr innehaben. Der häufigste Fall ist der Wegzug ins Ausland: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben und sich beim Einwohnermeldeamt abmelden, endet die Beitragspflicht. Dem Beitragsservice weisen Sie das nach – in der Regel reicht die Abmeldebestätigung der Meldebehörde. Die Abmeldung wird zum Ende des Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt.

Ein weiterer Abmeldegrund ist der Todesfall. Verstirbt die Person, die für eine Wohnung gezahlt hat, melden die Angehörigen dies dem Beitragsservice unter Angabe der Beitragsnummer; die Sterbeurkunde dient als Nachweis. Wird die Wohnung von Hinterbliebenen weiter bewohnt, läuft der Beitrag über deren Beitragskonto weiter – wird die Wohnung aufgelöst, endet die Pflicht.

Auch wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen und Ihre bisherige Wohnung aufgeben, kann eine Abmeldung in Betracht kommen, weil dann keine eigene beitragspflichtige Wohnung mehr besteht. Wichtig in allen Fällen: Der bloße Umzug innerhalb Deutschlands ist kein Abmeldegrund, sondern immer eine Ummeldung. Eine Befreiung wegen niedrigen Einkommens ist von der Abmeldung zu unterscheiden – sie setzt einen Leistungsbescheid voraus und ist ein eigener Antrag.

Häufige Fragen zum Umzug

Muss ich den Rundfunkbeitrag beim Umzug neu anmelden?

In der Regel nein. Ihre Beitragsnummer bleibt bestehen und wird der neuen Wohnung zugeordnet. Sie teilen dem Beitragsservice lediglich die neue Anschrift sowie Aus- und Einzugsdatum mit.

Zahle ich nach dem Umzug doppelt?

Nein, sofern Sie korrekt ummelden. Geben Sie das Auszugsdatum der alten und das Einzugsdatum der neuen Wohnung an, damit nahtlos und ohne Überschneidung abgerechnet wird.

Ich ziehe zu meinem Partner, der bereits zahlt. Was tun?

Melden Sie Ihren eigenen Beitrag ab und nennen Sie dabei die Beitragsnummer der Person, die für die Wohnung schon zahlt. Pro Wohnung ist der Beitrag nur einmal fällig.

Wie melde ich den Beitrag bei Umzug ins Ausland ab?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland aufgeben, melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt ab und reichen die Abmeldebestätigung beim Beitragsservice ein. Die Beitragspflicht endet zum Monatsende nach der Mitteilung.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.