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Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen: Anspruch und Antrag

Person füllt zu Hause einen Befreiungsantrag aus
Kurz & bündig

Eine Rundfunkbeitrag Befreiung ist möglich, wenn Sie eine staatliche Sozialleistung wie Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Asylbewerberleistungen beziehen. Sie zahlen dann statt 18,36 € pro Monat gar nichts mehr. Den Antrag stellen Sie kostenlos beim Beitragsservice und legen Ihren aktuellen Leistungsbescheid in Kopie bei. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag – automatisch passiert nichts.

Der Rundfunkbeitrag ist für jede Wohnung verpflichtend, doch nicht jeder Haushalt muss ihn tragen. Wer auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, hat in den meisten Fällen Anspruch auf eine vollständige Rundfunkbeitrag Befreiung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer befreit werden kann, wie Sie den Antrag Schritt für Schritt stellen, welche Nachweise Sie benötigen und wann statt einer Befreiung nur eine Ermäßigung in Frage kommt.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist an den Bezug bestimmter Sozialleistungen geknüpft. Wer eine dieser Leistungen erhält, gilt als wirtschaftlich nicht in der Lage, den Beitrag zu zahlen, und wird auf Antrag freigestellt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Befreiungsgründe und den jeweils nötigen Nachweis. Wichtig: Die Befreiung gilt grundsätzlich für die gesamte Wohnung – lebt also eine befreite Person in einem Haushalt, ist die Wohnung beitragsfrei.

Befreiungsgrund Rechtsgrundlage Nachweis
Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) SGB II Aktueller Bewilligungsbescheid
Grundsicherung im Alter / bei Erwerbsminderung SGB XII Aktueller Leistungsbescheid
Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Aktueller Bescheid
BAföG (eigene Wohnung, nicht bei den Eltern) BAföG BAföG-Bescheid
Asylbewerberleistungen AsylbLG Aktueller Leistungsbescheid
Blindenhilfe SGB XII Bescheid über Blindenhilfe

Daneben gibt es Sonderfälle, etwa bei taubblinden Menschen oder Empfängern bestimmter Pflegeleistungen. Auch wer ein nur geringfügig über der Bedarfsgrenze liegendes Einkommen hat, kann in besonderen Härtefällen befreit werden – das prüft der Beitragsservice im Einzelfall. Eine vollständige Rundfunkgebührenbefreiung setzt aber immer voraus, dass der Grund zum Zeitpunkt des Antrags tatsächlich vorliegt und belegt werden kann.

Zwei Gruppen werden besonders häufig nach der Befreiung gefragt: Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende. Das Alter allein befreit niemanden – entscheidend ist auch hier der Leistungsbezug. Die Details für beide Gruppen lesen Sie auf den Seiten zur GEZ-Befreiung für Rentner und zur Rundfunkbeitrag-Befreiung für Studenten.

So beantragen Sie die Befreiung Schritt für Schritt

Der Antrag auf Rundfunkbeitrag Befreiung ist unkompliziert und kostenlos. Sie brauchen weder einen Anwalt noch einen kostenpflichtigen Dienstleister – der offizielle Weg über den Beitragsservice ist gebührenfrei.

  1. Befreiungsantrag herunterladen oder online ausfüllenDas Formular finden Sie auf der offiziellen Seite des Beitragsservice. Sie können es online ausfüllen oder als PDF ausdrucken.
  2. Persönliche Daten und Beitragsnummer eintragenGeben Sie Name, Anschrift und – falls vorhanden – Ihre Beitragsnummer an. Ohne Beitragsnummer ist der Antrag trotzdem möglich.
  3. Befreiungsgrund auswählenKreuzen Sie die Sozialleistung an, die Ihren Anspruch begründet, etwa Bürgergeld oder BAföG.
  4. Nachweis als Kopie beilegenLegen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheids bei. Originale sind nicht nötig und sollten nicht verschickt werden.
  5. Antrag absenden und Bestätigung abwartenNach der Prüfung erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Bereits gezahlte Beiträge für den befreiten Zeitraum werden erstattet oder verrechnet.

Der Antrag wird in der Regel innerhalb weniger Wochen bearbeitet. Solange noch kein Bescheid vorliegt, sollten Sie den laufenden Beitrag vorsorglich weiterzahlen, um Mahnungen zu vermeiden – zu viel gezahlte Beträge bekommen Sie zurück.

Welche Nachweise Sie brauchen

Der wichtigste Nachweis für die Rundfunkbeitrag Befreiung ist der aktuelle Leistungsbescheid in Kopie. Maßgeblich ist, dass aus dem Bescheid hervorgeht, welche Leistung Sie beziehen und für welchen Zeitraum sie bewilligt wurde. Folgende Punkte sollten Sie beachten:

  • Der Bescheid muss aktuell und vollständig sein – alle Seiten, auch die mit dem Bewilligungszeitraum.
  • Bei einer rückwirkenden Befreiung benötigen Sie für jeden Monat einen lückenlosen Nachweis. Fehlt für einzelne Monate ein Bescheid, kann die Befreiung für diese Zeit abgelehnt werden.
  • Statt der Bescheid-Kopie akzeptiert der Beitragsservice in manchen Fällen auch eine amtliche Bestätigung der Behörde direkt auf dem Antragsformular.
  • Senden Sie niemals Originale, sondern ausschließlich Kopien oder Scans.

Läuft Ihre Sozialleistung aus und wird verlängert, müssen Sie den neuen Bescheid in der Regel erneut einreichen, da die Befreiung an den Bewilligungszeitraum gekoppelt ist.

Ermäßigung statt Befreiung

Nicht jeder, der nicht voll befreit wird, zahlt automatisch den vollen Beitrag. Für Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis gibt es eine Ermäßigung auf ein Drittel. Statt 18,36 € zahlen Betroffene dann nur 6,12 € pro Monat. Das Merkzeichen RF erhalten unter anderem Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie taubblinde und bestimmte schwer hör- oder sehbehinderte Personen.

Die Ermäßigung beantragen Sie genauso wie die Befreiung – mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, auf dem das Merkzeichen RF eingetragen ist. Mehr zu den genauen Beträgen und ihrer Zusammensetzung lesen Sie auf der Seite zur Höhe des Rundfunkbeitrags.

Frist beachten

Eine rückwirkende Befreiung ist maximal drei Jahre möglich – und nur, wenn der Befreiungsgrund im gesamten Zeitraum nachweislich vorlag. Wer den Antrag zu lange aufschiebt, verschenkt bares Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, sobald der Anspruch entsteht.

Prüfen Sie Ihren Anspruch

Ob Sie befreit oder ermäßigt werden, hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Bevor Sie das Formular ausfüllen, lohnt sich eine kurze Vorab-Prüfung: Beziehen Sie eine der genannten Leistungen? Liegt ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF vor? Wohnen Sie als BAföG-Empfänger in einer eigenen Wohnung?

Tipp

Nutzen Sie unseren Befreiungs-Check, um in wenigen Schritten herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung haben – bevor Sie den Antrag stellen.

Häufige Fragen zur Befreiung

Kostet der Befreiungsantrag etwas?

Nein. Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice ist vollständig kostenlos. Kostenpflichtige Dienstleister, die das Ausfüllen gegen Gebühr anbieten, sind überflüssig – den offiziellen Weg gehen Sie selbst in wenigen Minuten.

Muss ich als Rentner Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich ja, denn das Alter allein befreit niemanden. Eine Befreiung kommt nur in Frage, wenn Sie zusätzlich Grundsicherung im Alter oder eine andere anerkannte Leistung beziehen. Die Einzelheiten finden Sie auf der Seite zur GEZ-Befreiung für Rentner.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Befreiung ist an den Bewilligungszeitraum Ihrer Sozialleistung gekoppelt. Läuft die Leistung aus, endet meist auch die Befreiung. Wird sie verlängert, müssen Sie in der Regel den neuen Bescheid einreichen, damit die Befreiung fortgeführt wird.

Ist eine rückwirkende Befreiung möglich?

Ja, bis zu drei Jahre rückwirkend – vorausgesetzt, der Befreiungsgrund lag im gesamten Zeitraum vor und Sie können das lückenlos belegen. Für jeden einzelnen Monat ist ein Nachweis erforderlich.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.