Mit diesem Befreiungs-Check können Sie in unter einer Minute Ihre Rundfunkbeitrag-Befreiung prüfen. Sie beantworten ein paar Fragen zu Ihrer Lebenssituation und erhalten sofort eine erste Einschätzung — ohne Anmeldung und ohne dass Daten gespeichert werden.
So funktioniert der Befreiungs-Check
Der Check arbeitet mit denselben Kriterien, die auch der Beitragsservice für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag anlegt. Entscheidend ist nicht Ihr Einkommen an sich, sondern ob Sie eine anerkannte Sozialleistung beziehen oder ein bestimmtes Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis haben. Wir fragen genau diese Punkte ab und zeigen Ihnen, ob eine Rundfunkbeitrag-Befreiung oder eine Ermäßigung in Ihrem Fall realistisch ist.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, kein Bescheid. Den verbindlichen Antrag stellen Sie anschließend kostenlos beim Beitragsservice. Wie das Schritt für Schritt geht und welche Nachweise Sie brauchen, lesen Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zur Rundfunkbeitrag-Befreiung.
Wer kann sich befreien lassen?
Eine volle Befreiung kommt vor allem für Menschen in Frage, die eine einkommensabhängige Leistung beziehen — etwa Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe oder BAföG (sofern Sie nicht bei den Eltern wohnen). Wer das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis hat, zahlt einen ermäßigten Beitrag von 6,12 € statt des vollen Beitrags von 18,36 €. Für Rentnerinnen und Rentner gilt: Die Rente allein befreit nicht — erst der Bezug von Grundsicherung im Alter eröffnet den Anspruch. Mehr dazu auf den Seiten GEZ für Rentner und Rundfunkbeitrag für Studenten.
Liegt bei Ihnen kein klarer Befreiungsgrund vor, lohnt sich ein Blick auf den Beitrags-Rechner — so wissen Sie genau, welche Summe pro Jahr auf Sie zukommt.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen
Zeigt der Check, dass eine Befreiung möglich ist, brauchen Sie für den eigentlichen Antrag nur einen aktuellen Nachweis Ihrer Leistung — in der Regel eine Kopie des Bewilligungs- oder Leistungsbescheids. Wichtig ist, dass Name, Zeitraum und Art der Leistung erkennbar sind. Ein Original müssen Sie nicht einsenden. Läuft Ihre Leistung befristet, stellen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Folgeantrag, damit die Befreiung nicht unterbrochen wird. Alle Schritte erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Rundfunkbeitrag-Befreiung.
Befreiung, Ermäßigung oder voller Beitrag?
Der Befreiungs-Check unterscheidet drei mögliche Ergebnisse. Eine volle Befreiung bedeutet, dass Sie gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen — das gilt vor allem bei Bezug einer einkommensabhängigen Sozialleistung. Eine Ermäßigung auf 6,12 € im Monat kommt bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „RF“ in Frage. Trifft beides nicht zu, zahlen Sie den vollen Beitrag von 18,36 € — dann hilft Ihnen der Beitrags-Rechner, die genaue Jahressumme zu ermitteln. So sehen Sie nach wenigen Klicks, in welche der drei Gruppen Ihre Situation fällt und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Was der Befreiungs-Check nicht leisten kann
Der Check ersetzt keine Einzelfallprüfung. Es gibt Sonderfälle — etwa Pflegebedürftigkeit, eine besondere Härte oder mehrere Wohnungen — die eine genauere Betrachtung verlangen. In diesen Fällen entscheidet immer der Beitragsservice auf Grundlage Ihrer Unterlagen. Wenn keine Befreiung in Frage kommt, heißt das nicht automatisch, dass Sie den vollen Betrag tragen müssen: Eine Ermäßigung oder eine Befreiung für die Zweitwohnung kann trotzdem möglich sein. Was bei einer offenen Forderung gilt und welche Rolle ein Widerspruch spielt, lesen Sie unter Rundfunkbeitrag nicht zahlen.
Häufige Fragen zum Befreiungs-Check
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Check läuft direkt in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben übertragen oder gespeichert.
Ersetzt der Check den Antrag?
Nein. Der Check gibt nur eine Einschätzung. Den verbindlichen Befreiungsantrag stellen Sie kostenlos beim Beitragsservice.
Was kostet die Nutzung?
Nichts. Der Befreiungs-Check und alle Ratgeber auf Beitragslotse sind kostenlos.
Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Der Befreiungs-Check liefert eine unverbindliche Orientierung; verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.