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Mediathek statt Fernsehen: Wie sich Mediennutzung verändert

Kurz & bündig

Die Mediennutzung verlagert sich vom klassischen Fernsehen ins Streaming – und davon profitieren auch die öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 erreichen die Mediatheken von ARD, ZDF, Arte und 3sat erstmals mehr Menschen als private Streamingdienste wie Netflix oder Amazon Prime Video. Bei den unter 30-Jährigen entfällt nur noch rund ein Viertel der Videonutzung auf lineares Fernsehen. Für den beitragsfinanzierten Rundfunk heißt das: Das Programm muss dort sein, wo das Publikum ist.

Schauen Sie eigentlich noch zu festen Sendezeiten fern, oder rufen Sie Inhalte ab, wann es Ihnen passt? Die Mediennutzung in Deutschland verändert sich grundlegend, und die Mediathek tritt zunehmend an die Stelle des linearen Fernsehens. Dieser Beitrag erklärt, wie stark sich das Sehverhalten verschiebt, warum vor allem jüngere Zuschauer streamen, welche Rolle die öffentlich-rechtlichen Mediatheken dabei spielen und was diese Entwicklung für den Rundfunk und seine Finanzierung bedeutet.

Wie sich die Mediennutzung verschiebt

Die ARD/ZDF-Medienstudie 2025 zeichnet ein klares Bild: On-Demand-Angebote gewinnen, lineares Fernsehen und Radio werden weniger intensiv genutzt. Insgesamt liegt die durchschnittliche tägliche Mediennutzung bei rund 6,5 Stunden pro Person. Die reichweitenstärkste Einzelplattform bleibt YouTube und erreicht 72 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren.

Bemerkenswert ist die Entwicklung beim Streaming: Die öffentlich-rechtlichen Mediatheken von ARD, ZDF, Arte und 3sat kommen zusammen auf über 60 Prozent Reichweite und liegen damit erstmals leicht vor Netflix und Amazon Prime Video, die jeweils etwa 50 Prozent erreichen. Das lineare Fernsehen liegt zwar in der Gesamtbevölkerung weiter klar vor den Abruf-Angeboten – in den jungen Altersgruppen kehrt sich dieses Verhältnis jedoch um.

Warum vor allem junge Zuschauer streamen

Der deutlichste Bruch zeigt sich bei den unter 30-Jährigen. In dieser Gruppe entfällt nur noch rund ein Viertel der gesamten Videonutzungszeit auf lineares Fernsehen, und weniger als die Hälfte sieht überhaupt regelmäßig klassisches TV. Wer mit Smartphone, YouTube und Streaming-Apps aufgewachsen ist, erwartet, Inhalte jederzeit und auf jedem Gerät abrufen zu können.

Drei Gründe treiben diese Verlagerung an: Flexibilität, Geräte und Inhalteformate. Junge Menschen wollen selbst bestimmen, wann sie etwas sehen, statt sich nach einem festen Sendeplan zu richten. Sie nutzen vor allem mobile Geräte, auf denen Apps und Mediatheken bequemer sind als ein Fernseher. Und sie bevorzugen oft kürzere Formate – Social-Videos und Podcasts gehören laut Studie zu den Gewinnern, während lange lineare Sendungen an Bedeutung verlieren.

Angebot Reichweite (ARD/ZDF-Medienstudie 2025)
YouTube 72 % (ab 14 Jahren)
Öffentlich-rechtliche Mediatheken (ARD, ZDF, Arte, 3sat) über 60 %
Netflix rund 50 %
Amazon Prime Video rund 50 %

Die Rolle der öffentlich-rechtlichen Mediatheken

Dass die Mediatheken von ARD und ZDF private Streamingdienste in der Reichweite überholt haben, ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein wichtiges Signal. Es zeigt, dass das beitragsfinanzierte Angebot dort ankommt, wo sich das Publikum bewegt – im Abruf, nicht mehr nur im linearen Programm. Anders als private Dienste verlangen die Mediatheken kein zusätzliches Abo: Sie sind Teil des Angebots, das bereits über den Rundfunkbeitrag finanziert wird.

Damit verbunden ist auch ein Auftrag. Die Mediatheken sollen nicht nur unterhalten, sondern Information, Bildung und Kultur breit zugänglich machen – und das altersübergreifend. Genau hier liegt eine Herausforderung: Während ältere Zuschauer weiter linear fernsehen, müssen jüngere über Apps, Social-Plattformen und kurze Formate erreicht werden. Mehr zu Auftrag und Finanzierung lesen Sie auf der Seite zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Tipp

Die Mediatheken von ARD und ZDF sind im Rundfunkbeitrag bereits enthalten – ein zusätzliches Abo brauchen Sie dafür nicht. Wer die Inhalte regelmäßig abruft, nutzt also genau das Angebot, das er ohnehin mitfinanziert.

Was die Entwicklung für die Finanzierung bedeutet

Die veränderte Mediennutzung wirft auch Fragen zur Finanzierung auf. Der Rundfunkbeitrag knüpft seit der Reform 2013 an die Wohnung an, nicht an Geräte – gerade weil immer mehr Menschen über Computer, Tablet oder Smartphone streamen statt über den klassischen Fernseher. Wer keinen Fernseher besitzt und nur die Mediathek nutzt, ist deshalb genauso beitragspflichtig wie ein Haushalt mit großem TV-Gerät.

Für den Rundfunk bedeutet der Wandel vor allem Druck zur Anpassung: Wenn junge Generationen kaum noch linear fernsehen, muss das Programm verstärkt im Abruf, in Mediatheken und auf Plattformen wie YouTube präsent sein, um seinen Auftrag zu erfüllen. Wie diese Verlagerung sich langfristig auf Inhalte und Strukturen auswirkt, bleibt eine zentrale Frage – ebenso wie die Frage, wie sich seriöse Angebote von Falschinformationen im Netz abheben. Praktische Hinweise dazu finden Sie im Beitrag, wie Sie Desinformation erkennen.

Häufige Fragen

Haben die öffentlich-rechtlichen Mediatheken Netflix überholt?

Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 erreichen die Mediatheken von ARD, ZDF, Arte und 3sat zusammen über 60 Prozent der Bevölkerung und liegen damit leicht vor Netflix und Amazon Prime Video mit jeweils rund 50 Prozent.

Wie viel fernsehen junge Menschen noch linear?

Bei den unter 30-Jährigen entfällt nur noch etwa ein Viertel der Videonutzungszeit auf lineares Fernsehen, und weniger als die Hälfte sieht regelmäßig klassisches TV.

Muss ich Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ich nur Mediathek nutze?

Ja. Der Rundfunkbeitrag knüpft an die Wohnung an, nicht an ein Gerät. Auch wer nur online streamt und keinen Fernseher besitzt, zahlt den vollen Beitrag.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Dieser Beitrag dient der Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.