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Rundfunkbeitrag in der WG: Wer ist dran?

Kurz & bündig

Beim Rundfunkbeitrag in der WG gilt: Eine Wohngemeinschaft ist eine Wohnung, also fällt der Beitrag von 18,36 € nur einmal an – egal, wie viele Personen dort wohnen. Eine Person meldet die Wohnung an und zahlt, die Mitbewohner teilen den Betrag intern auf. Untermieter sind eingeschlossen und brauchen kein eigenes Beitragskonto.

In einer geteilten Wohnung herrscht oft Unsicherheit, wer den Beitrag übernehmen muss. Beim Rundfunkbeitrag in der WG ist die Regel aber eindeutig: Der Beitrag ist wohnungsbezogen, nicht personenbezogen. Eine Wohngemeinschaft zählt als ein Haushalt und damit als eine Wohnung. Es fällt nur ein Beitrag an, unabhängig von der Zahl der Mitbewohner oder der vorhandenen Geräte. Diese Seite erklärt, wer in der WG anmeldet, wie Sie eine Doppelzahlung vermeiden und was bei Untermiete und Auszug gilt.

Wer zahlt in der Wohngemeinschaft?

Der Rundfunkbeitrag in der WG wird je Wohnung einmal erhoben. Das bedeutet: Sobald eine Person der WG die Wohnung beim Beitragsservice angemeldet hat und 18,36 € im Monat zahlt, sind alle anderen Bewohner abgedeckt. Es spielt keine Rolle, ob in der WG zwei, drei oder fünf Personen leben. Auch mehrere Fernseher, Radios oder Laptops ändern nichts daran – der Beitrag bleibt bei einem pro Wohnung.

Wer von Ihnen anmeldet, entscheiden Sie innerhalb der WG selbst. Üblich ist, dass eine Person das Beitragskonto führt und die Mitbewohner ihren Anteil monatlich beisteuern. Wichtig ist, dass nicht jeder Mitbewohner ein eigenes Konto eröffnet, denn das führt schnell zu Doppelzahlungen für dieselbe Wohnung. Wie sich die 18,36 € zusammensetzen und wofür sie verwendet werden, lesen Sie auf der Seite zur Höhe des Rundfunkbeitrags.

WG-Konstellation Anzahl Beiträge Monatsbeitrag
3er-WG, eine Wohnung 1 18,36 €
2er-WG mit Untermieter 1 18,36 €
Versehentlich zwei Konten angemeldet 2 (eines zu viel) 36,72 €

Untermiete: ein Beitrag bleibt ein Beitrag

Auch bei Untermiete ändert sich nichts an der Grundregel. Wer als Untermieter in eine bestehende WG oder Wohnung einzieht, ist über das laufende Beitragskonto der Wohnung abgedeckt. Ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag in der WG entsteht durch die Untermiete nicht, solange es sich um dieselbe Wohnung handelt. Der Untermieter sollte sich also nicht separat anmelden, sondern sich mit den übrigen Bewohnern über den Anteil abstimmen.

Anders sieht es aus, wenn die Untermiete eine eigene, abgeschlossene Wohnung betrifft – etwa eine vermietete Einliegerwohnung mit eigenem Eingang und eigener Meldeadresse. Dann handelt es sich um eine zweite Wohnung, für die ein eigener Beitrag fällig wird. Maßgeblich ist immer, ob eine bauliche und melderechtlich eigenständige Wohnung vorliegt oder ob alle ein gemeinsames Zuhause teilen.

Tipp

Klären Sie beim Einzug in eine WG sofort, ob die Wohnung schon angemeldet ist und auf welche Beitragsnummer sie läuft. So vermeiden Sie, dass aus Unsicherheit ein zweites Konto eröffnet wird und Sie doppelt zahlen.

So vermeiden Sie Doppelzahlungen beim Auszug

Der häufigste Fehler beim Rundfunkbeitrag in der WG passiert beim Wechsel von Mitbewohnern. Zieht die Person aus, die das Beitragskonto führt, läuft das Konto auf ihren Namen weiter, während die WG bestehen bleibt. So gehen Sie sauber vor:

  1. Beitragsnummer prüfenFinden Sie heraus, auf wen die Wohnung angemeldet ist. Diese Person führt das aktive Beitragskonto.
  2. Bei Auszug ummeldenZieht der bisherige Anmelder aus, übernimmt eine verbleibende Person die Wohnung und meldet sie auf ihren Namen an. Der Auszug wird dem Beitragsservice mitgeteilt.
  3. Kein zweites Konto eröffnenSolange ein gültiges Konto für die Wohnung läuft, melden sich neue Mitbewohner nicht zusätzlich an. Eine Wohnung trägt nur einen Beitrag.
  4. Bei Doppelanmeldung korrigierenWurde versehentlich doppelt angemeldet, melden Sie das überzählige Konto ab. Zu viel Gezahltes wird in der Regel erstattet oder verrechnet.

Wer als Studentin oder Student in eine WG zieht, sollte zusätzlich prüfen, ob ein eigener Befreiungsgrund vorliegt – das kann den eigenen Anteil ganz entfallen lassen. Die Einzelheiten dazu stehen auf der Seite zum Rundfunkbeitrag für Studenten. Wenn Sie aus der WG ausziehen oder die ganze Wohnung wechseln, hilft die Seite zum Rundfunkbeitrag bei Umzug beim korrekten Ab- und Anmelden.

Achtung

Meldet sich jeder Mitbewohner einzeln an, zahlt die WG mehrfach für dieselbe Wohnung. Stimmen Sie sich vor jeder Anmeldung ab und führen Sie genau ein Beitragskonto pro Wohnung.

Häufige Fragen zur WG

Zahlt jeder in der WG einzeln?

Nein. Der Beitrag ist wohnungsbezogen. Eine WG gilt als eine Wohnung, also fällt nur ein Beitrag von 18,36 € an. Wie Sie ihn intern aufteilen, entscheiden Sie selbst.

Müssen Untermieter extra zahlen?

Nein, solange sie in derselben Wohnung leben. Untermieter sind über das bestehende Konto der Wohnung abgedeckt. Nur eine eigenständige, abgeschlossene Wohnung mit eigener Meldeadresse löst einen zusätzlichen Beitrag aus.

Was passiert, wenn der Anmelder auszieht?

Eine verbleibende Person übernimmt die Wohnung und meldet sie auf ihren Namen an, der Auszug wird gemeldet. Neue Mitbewohner eröffnen kein zweites Konto, sonst zahlt die WG doppelt.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Dieser Beitrag dient der Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.