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Von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag: die Geschichte

Kurz & bündig

Bis Ende 2012 gab es die geräteabhängige Rundfunkgebühr, eingezogen von der GEZ – gezahlt wurde, wer ein Radio oder Fernsehgerät besaß. Zum 1. Januar 2013 löste der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag dieses Modell ab: Seither zahlt jede Wohnung pauschal, unabhängig von Geräten. Die GEZ wurde aufgelöst und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ersetzt. Der Beitrag liegt heute bei 18,36 €.

Wie wurde aus der alten Rundfunkgebühr der heutige Rundfunkbeitrag – und warum spricht trotzdem fast jeder noch von der GEZ? Dieser Beitrag erzählt die Geschichte: von der geräteabhängigen Gebühr über die große Umstellung 2013 bis zum wohnungsbezogenen Modell, das heute gilt. Wer die Entwicklung kennt, versteht auch, warum der Beitrag pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr nach Geräten.

Die Zeit der geräteabhängigen Rundfunkgebühr

Bis Ende 2012 funktionierte die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach einem einfachen, aber zunehmend unpraktischen Prinzip: Wer ein Rundfunkgerät besaß, musste zahlen. Unterschieden wurde dabei zwischen einer Grundgebühr für Radios und einer höheren Fernsehgebühr für Fernsehgeräte. Eingezogen wurde diese Gebühr von der Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ. Sie wurde zum Inbegriff der Rundfunkfinanzierung – und prägt den Sprachgebrauch bis heute.

Das gerätebezogene Modell hatte einen wachsenden Schwachpunkt. Mit der Verbreitung von Computern, Smartphones und internetfähigen Geräten ließ sich immer schwerer feststellen, wer überhaupt empfangen konnte und wer nicht. Die Unterscheidung nach Geräteart wurde technisch zur Grauzone, Kontrollen wurden aufwendig, und viele Haushalte meldeten Geräte schlicht nicht an. Das System galt zunehmend als nicht mehr zeitgemäß.

Die große Umstellung 2013

Zum 1. Januar 2013 vollzogen die Länder einen grundlegenden Wechsel: Aus der geräteabhängigen Rundfunkgebühr wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Seither gilt der einfache Grundsatz „eine Wohnung, ein Beitrag“. Ob in der Wohnung ein Fernseher, ein Radio oder nur ein Smartphone steht – oder gar kein Empfangsgerät –, spielt für die Beitragspflicht keine Rolle mehr. Art und Anzahl der Geräte sind unerheblich.

Im selben Zug wurde die GEZ aufgelöst und durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt. Die Bezeichnung GEZ ist seither offiziell Geschichte, hält sich umgangssprachlich aber hartnäckig. Welche Aufgaben der Nachfolger heute übernimmt und wie Anmeldung, Ummeldung und Befreiung ablaufen, lesen Sie auf der Seite zur GEZ und zum Rundfunkbeitrag.

Merkmal Bis 2012: Rundfunkgebühr Ab 2013: Rundfunkbeitrag
Bemessung nach Geräten (Radio/TV) pauschal pro Wohnung
Geräteart relevant? ja, Grund- und Fernsehgebühr nein, Geräte spielen keine Rolle
Einzug durch GEZ (Gebühreneinzugszentrale) Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Anknüpfungspunkt Gerätebesitz Innehaben einer Wohnung

Warum der Wechsel zum Wohnungsmodell kam

Der Hintergrund der Reform war praktischer Natur. Die technische Entwicklung hatte die saubere Trennung nach Geräteart unmöglich gemacht: Ein internetfähiger Computer oder ein Smartphone kann Radio und Fernsehen empfangen, ist aber kein klassisches Rundfunkgerät. Statt immer feinere Geräteklassen zu definieren, entschied man sich für einen pauschalen, geräteunabhängigen Beitrag pro Haushalt. Das machte die Erhebung einfacher und transparenter.

Ein bemerkenswerter Nebeneffekt zeigte sich nach der Umstellung: Die Einnahmen fielen deutlich höher aus als erwartet. Das machte sichtbar, wie groß der Anteil derjenigen gewesen war, die zuvor Geräte nicht angemeldet hatten. Das Wohnungsmodell erfasst diese Lücke automatisch, weil es nicht mehr auf den oft schwer überprüfbaren Gerätebesitz abstellt, sondern auf das Innehaben einer Wohnung.

Gut zu wissen

Der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. In einer Wohngemeinschaft zahlt deshalb nur ein einziger Beitrag, nicht jede Person einzeln. Wer mehrere Wohnungen hat, kann unter Umständen für die Zweitwohnung eine Befreiung beantragen.

Vom alten Modell zum heutigen Beitrag

Seit 2013 hat sich vor allem die Höhe verändert. Über Jahre lag der Beitrag bei 17,50 € pro Monat, seit dem 1. August 2021 sind es 18,36 € – das entspricht 220,32 € im Jahr. Das Grundprinzip von 2013 ist dabei unverändert geblieben: ein Beitrag pro Wohnung, unabhängig von Geräten und Personenzahl. Die Diskussion dreht sich heute nicht mehr um das Modell, sondern um die Höhe und um die Struktur der Sender. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum Streit um die Beitragshöhe.

Häufige Fragen zur Geschichte des Rundfunkbeitrags

Wann wurde aus der GEZ der Beitragsservice?

Zum 1. Januar 2013. Mit der Umstellung auf den wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag wurde die GEZ aufgelöst und durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ersetzt.

Was war der Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag?

Die alte Rundfunkgebühr war geräteabhängig: Gezahlt wurde nach Radio- und Fernsehgeräten. Der heutige Rundfunkbeitrag ist wohnungsbezogen und pauschal – Geräte spielen keine Rolle mehr.

Warum heißt es im Volksmund noch GEZ?

Weil die Gebühreneinzugszentrale über Jahrzehnte den Begriff geprägt hat. Offiziell wurde die Bezeichnung 2013 abgelöst, im Alltag hält sich „GEZ“ für den Beitrag und den Beitragsservice bis heute.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Dieser Beitrag dient der Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.