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GEZ für Rentner: Wer zahlt und wer befreit ist

Älteres Paar prüft Unterlagen zum Rundfunkbeitrag am Laptop
Kurz & bündig

Bei der GEZ für Rentner gilt: Das Rentenalter allein befreit niemanden. Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen pro Wohnung 18,36 € im Monat. Eine vollständige Befreiung gibt es nur, wenn Sie zusätzlich Grundsicherung im Alter oder eine andere anerkannte Sozialleistung beziehen. Mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie ermäßigt nur 6,12 €.

Viele ältere Menschen gehen davon aus, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand auch der Rundfunkbeitrag entfällt. Das ist ein verbreiteter Irrtum. Bei der Frage nach der GEZ für Rentner kommt es nicht auf das Alter an, sondern allein auf die wirtschaftliche Lage und auf bestimmte Leistungsbezüge. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Rentner zahlen müssen, in welchen Fällen eine Befreiung möglich ist und wie eine Ermäßigung bei Schwerbehinderung funktioniert.

Müssen Rentner den Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich ja. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von Alter, Einkommen oder der Zahl der Geräte. Wer eine eigene Wohnung bewohnt, ist beitragspflichtig – auch im Ruhestand. Die Höhe ist für alle gleich: 18,36 € pro Monat, also 220,32 € im Jahr. Bei der GEZ für Rentner gibt es keine eigene Altersgruppen-Regel und keinen automatischen Rabatt für Senioren.

Entscheidend ist, dass der Beitrag wohnungsbezogen ist. Leben Sie als Ehepaar oder mit weiteren Personen in einem gemeinsamen Haushalt, fällt der Beitrag trotzdem nur einmal an – es zahlt also nicht jede Person einzeln. Lebt eine bereits befreite Person mit im Haushalt, ist die ganze Wohnung beitragsfrei. Wie genau sich der Betrag zusammensetzt und wer ihn festlegt, lesen Sie auf der Seite zur Höhe des Rundfunkbeitrags.

Wer als Rentner nur eine kleine Rente bezieht, aber keine ergänzenden Sozialleistungen erhält, bleibt voll beitragspflichtig. Die niedrige Rente allein reicht für eine Befreiung nicht aus. Erst wenn zusätzlich eine anerkannte Leistung hinzukommt, ändert sich das. Welche Gründe das im Einzelnen sind, fasst die Seite zur Rundfunkbeitrag-Befreiung zusammen.

Befreiung für Rentner mit Grundsicherung

Eine vollständige Befreiung von der GEZ für Rentner ist möglich, wenn Sie eine staatliche Leistung beziehen, die einen Befreiungsanspruch begründet. Für ältere Menschen ist das in der Praxis vor allem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Wer diese Leistung erhält, gilt als wirtschaftlich nicht in der Lage, den Beitrag zu tragen, und wird auf Antrag freigestellt.

Situation als Rentner Folge Monatlicher Beitrag
Nur gesetzliche oder private Rente Voll beitragspflichtig 18,36 €
Grundsicherung im Alter (SGB XII) Befreiung auf Antrag 0,00 €
Sozialhilfe / Hilfe zum Lebensunterhalt Befreiung auf Antrag 0,00 €
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ Ermäßigung auf ein Drittel 6,12 €

Den Antrag stellen Sie kostenlos beim Beitragsservice. Eine Befreiung erfolgt nie automatisch – Sie müssen sie selbst beantragen und Ihren Anspruch belegen. So gehen Sie vor:

  1. Leistungsbescheid bereitlegenSie benötigen Ihren aktuellen Bescheid über die Grundsicherung im Alter oder eine andere anerkannte Leistung – vollständig und mit dem Bewilligungszeitraum.
  2. Befreiungsantrag ausfüllenTragen Sie Ihre Daten und, falls vorhanden, Ihre Beitragsnummer ein und kreuzen Sie den passenden Befreiungsgrund an.
  3. Nachweis als Kopie beilegenLegen Sie eine Kopie des Leistungsbescheids bei. Originale werden nicht benötigt und sollten nicht verschickt werden.
  4. Antrag absendenNach der Prüfung erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Zu viel gezahlte Beiträge für den befreiten Zeitraum werden erstattet oder verrechnet.

Wichtig: Eine Befreiung kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden, sofern der Grund im gesamten Zeitraum vorlag und lückenlos belegt ist. Wer Grundsicherung erhält, aber bisher gezahlt hat, sollte den Antrag daher zeitnah stellen. Unterstützung beim Verfahren bietet die Seite zum Befreiungs-Check für Rentner, mit dem Sie Ihren Anspruch vorab prüfen.

Ermäßigung bei Schwerbehinderung

Wer keine Befreiung erhält, aber gesundheitlich stark eingeschränkt ist, kann von einer Ermäßigung profitieren. Trägt Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“, zahlen Sie statt des vollen Beitrags nur ein Drittel, also 6,12 € pro Monat. Dieses Merkzeichen erhalten unter anderem Menschen, die wegen ihrer Behinderung dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie taubblinde und bestimmte schwer hör- oder sehbehinderte Personen.

Gerade bei der GEZ für Rentner ist diese Ermäßigung relevant, weil das Merkzeichen RF im höheren Alter häufiger vergeben wird. Beantragt wird sie genau wie die Befreiung – mit einer Kopie des Ausweises, auf dem das Merkzeichen RF eingetragen ist. Eine Kombination aus Ermäßigung und voller Befreiung gibt es nicht: Liegt ein Befreiungsgrund vor, entfällt der Beitrag ganz; sonst greift bei Merkzeichen RF die Ermäßigung. Die genauen Beträge und ihre Herleitung finden Sie auf der Seite zur Höhe des Rundfunkbeitrags.

Wichtig

Solange kein Befreiungsbescheid vorliegt, bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Zahlen Sie den laufenden Beitrag vorsorglich weiter, bis Ihr Antrag bewilligt ist – zu viel Gezahltes erhalten Sie zurück. So vermeiden Sie Mahnungen und Säumniszuschläge.

Häufige Fragen zur GEZ für Rentner

Sind Rentner generell von der GEZ befreit?

Nein. Das Rentenalter allein führt zu keiner Befreiung. Rentnerinnen und Rentner zahlen wie alle anderen Haushalte 18,36 € pro Monat und Wohnung. Eine Befreiung gibt es nur bei zusätzlichem Bezug einer anerkannten Sozialleistung wie der Grundsicherung im Alter.

Ich habe nur eine kleine Rente. Bekomme ich eine Befreiung?

Eine niedrige Rente allein reicht nicht aus. Erst wenn Sie ergänzend Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder eine andere anerkannte Leistung erhalten, können Sie sich befreien lassen. Prüfen Sie deshalb, ob Ihnen eine solche Leistung zusteht.

Wie viel zahle ich mit Merkzeichen RF?

Mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie ein Drittel des Beitrags, also 6,12 € pro Monat. Die Ermäßigung beantragen Sie mit einer Kopie des Ausweises beim Beitragsservice.

Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.