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title: "Rundfunkbeitrag Student: Befreiung mit BAföG"
date: 2026-06-05
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# Rundfunkbeitrag Student: Befreiung mit BAföG

![Studentin am Schreibtisch mit Laptop in einer kleinen Wohnung](/wp-content/themes/beitragslotse/assets/img/hero-student.jpg)

Kurz &amp; bündigBeim **Rundfunkbeitrag Student** gilt: Der Status als Studentin oder Student befreit niemanden. Wer eine eigene Wohnung hat, zahlt 18,36 € im Monat. Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie BAföG beziehen und nicht bei den Eltern wohnen. In einer WG zahlt nur eine Person pro Wohnung – nicht jedes Zimmer einzeln.



Wer studiert, hat selten viel Geld übrig – und stolpert beim Einzug in die erste eigene Wohnung schnell über den Brief des Beitragsservice. Beim Thema **Rundfunkbeitrag Student** herrscht viel Unsicherheit: Müssen Studierende überhaupt zahlen? Hilft das BAföG bei der Befreiung? Und wie funktioniert das in einer WG? Diese Seite klärt, wer zahlt, wer befreit werden kann und worauf Sie beim gemeinsamen Wohnen achten müssen.

## Müssen Studenten den Rundfunkbeitrag zahlen?

Ja, grundsätzlich schon. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von Beruf, Alter oder Ausbildungsstatus. Auch Studierende mit eigener Wohnung sind beitragspflichtig und zahlen den vollen Betrag von 18,36 € pro Monat, also 220,32 € im Jahr. Beim **Rundfunkbeitrag Student** gibt es keinen pauschalen Studierenden-Rabatt und keine automatische Ausnahme.

Eine wichtige Ausnahme betrifft das Wohnen bei den Eltern: Wer im elterlichen Haushalt lebt, zahlt nicht selbst. Der Beitrag fällt für diese Wohnung ohnehin nur einmal an und wird von den Eltern getragen. Erst wer in eine eigene Wohnung oder ein eigenes Apartment zieht, wird selbst beitragspflichtig. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag und nur, wenn ein anerkannter Grund vorliegt – welche das sind, fasst die Seite zur [Rundfunkbeitrag-Befreiung](/rundfunkbeitrag-befreiung/) zusammen.

Auch ein geringes Einkommen oder ein kleiner Nebenjob ändern an der Pflicht nichts. Maßgeblich ist nicht, wie viel Sie verdienen, sondern ob Sie eine anerkannte Sozialleistung beziehen. Für Studierende ist das in der Praxis vor allem das BAföG.

## Befreiung mit BAföG

Der häufigste Befreiungsgrund beim **Rundfunkbeitrag Student** ist der Bezug von BAföG. Wichtig ist dabei eine Bedingung: Sie müssen in einer eigenen Wohnung leben und dürfen nicht bei Ihren Eltern wohnen. Denn nur dann sind Sie selbst beitragspflichtig – und können sich folglich auch befreien lassen. Wer BAföG bezieht, aber im elterlichen Haushalt lebt, stellt keinen eigenen Antrag, weil keine eigene Beitragspflicht besteht.

WohnsituationBAföG-BezugFolgeEigene WohnungJaBefreiung auf Antrag – 0,00 €Eigene WohnungNeinVoll beitragspflichtig – 18,36 €Bei den ElternJa oder NeinKein eigener Beitrag (Eltern zahlen)WG mit eigenem Mietvertrag pro ZimmerJaBefreiung der gemeldeten Person möglich

So beantragen Sie die Befreiung als BAföG-Empfänger Schritt für Schritt:

1. **BAföG-Bescheid bereitlegen**Sie benötigen Ihren aktuellen Bescheid mit dem Bewilligungszeitraum. Daraus muss hervorgehen, dass Sie laufend BAföG beziehen.
2. **Befreiungsantrag ausfüllen**Tragen Sie Ihre Daten und, falls vorhanden, Ihre Beitragsnummer ein und wählen Sie BAföG als Befreiungsgrund.
3. **Bescheid als Kopie beilegen**Legen Sie eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids bei. Originale sind nicht nötig.
4. **Antrag absenden und Bescheid abwarten**Nach der Prüfung erhalten Sie einen Befreiungsbescheid. Bereits gezahlte Beiträge für den befreiten Zeitraum werden erstattet.

Die Befreiung ist an den Bewilligungszeitraum gekoppelt. Läuft Ihr BAföG-Bescheid aus und wird verlängert, reichen Sie den neuen Bescheid nach. Ob Ihr Anspruch besteht, können Sie vorab über den [Befreiungs-Check für Studenten](/befreiungs-check/) prüfen.

TippStellen Sie den Antrag früh. Eine Befreiung wirkt ab dem Antragsmonat und ist nur bis zu drei Jahre rückwirkend möglich – und nur, wenn der BAföG-Bezug im gesamten Zeitraum lückenlos belegt ist.



## WG und gemeinsame Wohnung

Beim **Rundfunkbeitrag Student** sorgt die Wohngemeinschaft regelmäßig für Verwirrung. Die Regel ist aber einfach: Es zählt die Wohnung, nicht das Zimmer und nicht die Person. Für eine WG fällt der Beitrag von 18,36 € nur einmal an, egal wie viele Mitbewohner dort leben. Es genügt also, wenn eine Person die WG anmeldet und zahlt – die anderen müssen nichts extra entrichten.

Das bedeutet auch: Hat eine Person die Wohnung bereits angemeldet, sollten neu einziehende Mitbewohner sich nicht zusätzlich anmelden, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Erhalten Sie nach einem Einzug einen Brief, obwohl Ihre WG schon zahlt, sollten Sie auf die bestehende Beitragsnummer verweisen. Anders liegt der Fall nur, wenn es sich rechtlich nicht um eine gemeinsame Wohnung handelt, etwa bei abgeschlossenen Apartments mit eigenem Zugang.

Wird eine bereits befreite Person Teil der WG, ändert das nichts an der Pflicht der übrigen Bewohner, solange mindestens eine nicht befreite Person dort wohnt. Beim Auszug oder Wechsel des zahlenden Mitbewohners muss die Wohnung neu zugeordnet werden. Wie Sie An-, Ab- und Ummeldungen korrekt erledigen, lesen Sie auf der Seite zum [Rundfunkbeitrag bei Umzug](/rundfunkbeitrag-umzug/).

AchtungSolange kein Befreiungsbescheid vorliegt, besteht die Zahlungspflicht weiter. Zahlen Sie vorsorglich, bis Ihr Antrag bewilligt ist, um Mahnungen und Säumniszuschläge zu vermeiden. Zu viel gezahlte Beträge werden Ihnen erstattet.



## Häufige Fragen zum Rundfunkbeitrag für Studenten

Sind Studenten automatisch befreit?Nein. Der Studierendenstatus allein befreit nicht. Wer eine eigene Wohnung hat, zahlt den vollen Beitrag. Eine Befreiung gibt es nur bei einem anerkannten Grund, vor allem bei BAföG-Bezug und eigener Wohnung.

Ich wohne in einer WG – muss jeder zahlen?Nein. Pro Wohnung fällt der Beitrag nur einmal an. Eine Person meldet die WG an und zahlt, die übrigen Mitbewohner zahlen nichts zusätzlich. Verweisen Sie bei Post auf die bestehende Beitragsnummer Ihrer WG.

Hilft BAföG immer bei der Befreiung?Nur, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen. BAföG begründet eine Befreiung lediglich dann, wenn Sie selbst beitragspflichtig sind, also eine eigene Wohnung haben. Wer bei den Eltern lebt, zahlt ohnehin nicht selbst.



Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.