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title: "Mahnung vom Beitragsservice: Was Sie jetzt tun sollten"
date: 2026-07-15
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# Mahnung vom Beitragsservice: Was Sie jetzt tun sollten

Kurz &amp; bündigEine **Mahnung vom Beitragsservice** ist kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal, jetzt zu handeln. Begleichen Sie den offenen Rückstand fristgerecht, prüfen Sie den Betrag auf Fehler und legen Sie nur dann Widerspruch ein, wenn ein Bescheid sachlich falsch ist. Bleibt die Zahlung aus, kommt ein Säumniszuschlag von mindestens 8,00 € hinzu, gefolgt von einem Festsetzungsbescheid und der Vollstreckung über die Kommune.



Wenn eine **Mahnung vom Beitragsservice** im Briefkasten liegt, ist die wichtigste Reaktion: ruhig bleiben und den Inhalt genau lesen. In den meisten Fällen geht es um einen offenen Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat, der nicht oder nicht vollständig abgebucht werden konnte. Eine Mahnung ist die Aufforderung, diesen Rückstand zu begleichen, bevor das Verfahren weiterläuft. Reagieren Sie zügig, vermeiden Sie zusätzliche Kosten und die nächste Eskalationsstufe.

## Warum kommt die Mahnung – und was steht drin?

Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder welche Geräte vorhanden sind. Eingezogen wird er vom [Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio](/beitragsservice/). Konnte eine Abbuchung nicht erfolgen – etwa wegen einer geänderten Bankverbindung, eines geplatzten Lastschrifteinzugs oder eines übersehenen Überweisungstermins – entsteht ein Zahlungsrückstand. Auf diesen reagiert der Beitragsservice mit einer Zahlungserinnerung oder Mahnung.

In der **Mahnung vom Beitragsservice** stehen die offene Forderung, der betroffene Zeitraum, Ihre Beitragsnummer und eine Zahlungsfrist. Häufig ist bereits ein Säumniszuschlag von mindestens 8,00 € aufgeschlagen. Prüfen Sie zuerst, ob der genannte Zeitraum und der Betrag stimmen. Wurde der Beitrag in Wahrheit schon gezahlt, eine Wohnung doppelt erfasst oder eine bewilligte Befreiung nicht berücksichtigt, ist das ein konkreter Ansatzpunkt für einen späteren Widerspruch.

## Diese Schritte gehen Sie jetzt durch

Eine Mahnung lässt sich in wenigen, klaren Schritten abarbeiten. Wichtig ist, die in der Mahnung genannte Frist nicht verstreichen zu lassen.

1. **Betrag und Zeitraum prüfen**Gleichen Sie die geforderte Summe mit Ihren Kontoauszügen ab. Steht der Beitrag offen oder wurde er bereits gezahlt? Notieren Sie Belege.
2. **Rückstand fristgerecht zahlen**Ist die Forderung berechtigt, überweisen Sie den offenen Betrag inklusive Säumniszuschlag unter Angabe Ihrer Beitragsnummer als Verwendungszweck.
3. **Befreiung oder Ermäßigung prüfen**Beziehen Sie eine Sozialleistung, kann die Belastung dauerhaft entfallen. Eine erste Einschätzung gibt der [Befreiungs-Check](/befreiungs-check/).
4. **Bei echtem Fehler Widerspruch vorbereiten**Ist der Bescheid sachlich falsch, legen Sie schriftlich und fristgerecht Widerspruch ein und fügen Nachweise bei.

Frist beachtenWird die Mahnung ignoriert, folgt ein Festsetzungsbescheid, der die Forderung amtlich und vollstreckbar macht. Danach kann die Kommune die Summe zwangsweise eintreiben – mit zusätzlichen Gebühren. Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent des rückständigen Beitrags, mindestens jedoch 8,00 €.



## Was kostet das Ignorieren?

Wer eine **Mahnung vom Beitragsservice** liegen lässt, macht die Sache nur teurer. Mit jeder Stufe steigt die Summe, und die ursprüngliche Forderung bleibt in voller Höhe bestehen.

StufeWas geschiehtZusätzliche KostenMahnungAufforderung, den Rückstand fristgerecht zu zahlenSäumniszuschlag mind. 8,00 €FestsetzungsbescheidForderung wird amtlich festgesetzt und vollstreckbarRückstand + SäumniszuschlagVollstreckungBeitreibung über die Kommune, bis hin zur Pfändungzusätzliche Vollstreckungsgebühren

Die Nichtzahlung ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit, keine Straftat. Eine Haftstrafe allein für das Nichtzahlen droht nicht. Trotzdem lohnt sich Hinhalten nie: Die Kosten wachsen mit jeder Stufe. Wer dauerhaft Schwierigkeiten mit der Zahlung hat, sollte deshalb nicht den [Rundfunkbeitrag nicht zahlen](/rundfunkbeitrag-nicht-zahlen/), sondern eine legale Lösung suchen.

## Mahnung kam, weil Sie eigentlich befreit sind?

Manchmal landet eine Mahnung im Briefkasten, obwohl ein Anspruch auf Befreiung besteht – etwa wenn ein Antrag noch nicht bearbeitet wurde oder eine alte Befreiung ausgelaufen ist. In diesem Fall reichen Sie umgehend den passenden Leistungsbescheid nach und stellen oder erneuern den Antrag auf eine [Rundfunkbeitrag-Befreiung](/rundfunkbeitrag-befreiung/). Bei Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG (nicht bei den Eltern wohnend) oder Asylbewerberleistungen entfällt der Beitrag auf Antrag vollständig. Bei Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zahlen Sie ermäßigt nur ein Drittel, also 6,12 €.

Wichtig: Eine Befreiung kann unter Umständen bis zu drei Jahre rückwirkend gelten, wenn der Grund schon damals vorlag und nachweisbar ist. Zahlen Sie bis zur Bewilligung vorsorglich weiter, damit keine neuen Mahnungen entstehen. Zu viel Gezahltes wird erstattet.

## Häufige Fragen

Muss ich nach einer Mahnung sofort zahlen?Zahlen Sie innerhalb der in der Mahnung genannten Frist, sofern die Forderung berechtigt ist. So vermeiden Sie einen Festsetzungsbescheid und weitere Kosten. Ist der Betrag fehlerhaft, klären Sie das schriftlich, bevor die Frist abläuft.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?Der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens jedoch 8,00 €. Er fällt zusätzlich zur eigentlichen Forderung an.

Kann ich gegen die Mahnung Widerspruch einlegen?Ein Widerspruch ist gegen den förmlichen Festsetzungsbescheid vorgesehen, nicht gegen die reine Zahlungserinnerung. Sinnvoll ist er nur bei konkreten Fehlern, etwa doppelter Wohnungserfassung oder nicht eingetragener Befreiung.



Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.