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title: "GEZ – Gebühren, Beitragsservice und Befreiung erklärt"
date: 2026-06-05
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# GEZ – Gebühren, Beitragsservice und Befreiung erklärt

![Altes Radio und Fernseher als Symbol für die frühere GEZ](/wp-content/themes/beitragslotse/assets/img/hero-gez.jpg)

Kurz &amp; bündigDie **GEZ** gibt es seit 2013 nicht mehr: Aus der Gebühreneinzugszentrale wurde der **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio**, und aus der alten geräteabhängigen Gebühr wurde der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag. Dieser kostet aktuell 18,36 € pro Monat, also 220,32 € im Jahr – einmal pro Wohnung, unabhängig von Geräten oder der Zahl der Bewohner.



Die **GEZ** ist als Begriff bis heute geläufig, obwohl die Einrichtung mit diesem Namen längst Geschichte ist. Wenn Sie heute von „der GEZ“ sprechen, meinen Sie in aller Regel den Rundfunkbeitrag und die Stelle, die ihn einzieht. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, was sich hinter der GEZ verbarg, wie der Beitrag heute heißt, was er kostet und welche Begriffe Sie bei diesem Thema sauber auseinanderhalten sollten.

## Was war die GEZ und wie heißt sie heute?

GEZ steht für **Gebühreneinzugszentrale** der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie war jahrzehntelang dafür zuständig, die Rundfunkgebühr einzuziehen. Bis 2012 war diese Gebühr **geräteabhängig**: Wer ein Radio, einen Fernseher oder später auch einen internetfähigen Computer besaß, musste ihn anmelden und zahlen. Das führte zu einem aufwendigen System aus An- und Abmeldungen, Kontrollen und Streit darüber, welches Gerät als „Empfangsgerät“ galt.

Zum 1. Januar 2013 wurde dieses Modell grundlegend umgestellt. Aus der geräteabhängigen Gebühr wurde der **wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag**: Seither zählt nicht mehr, welche Geräte in einem Haushalt stehen, sondern allein die Wohnung. Pro Wohnung wird ein Beitrag fällig – egal, ob darin ein, zwei oder fünf Personen leben und unabhängig davon, ob überhaupt ein Fernseher vorhanden ist. Gleichzeitig wurde die Einrichtung umbenannt: Aus der GEZ wurde der **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio**. Wie dieser Beitragsservice organisiert ist und was Sie dort online erledigen können, lesen Sie ausführlich auf unserer Seite zum [Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio](/beitragsservice/).

Trotz der Umstellung halten sich „GEZ“ und „GEZ-Gebühren“ hartnäckig in der Alltagssprache. Das ist nicht falsch verstanden, aber technisch überholt: Eine GEZ existiert nicht mehr, und es gibt auch keine „GEZ-Gebühr“ mehr, sondern einen Beitrag. Diese Unterscheidung ist mehr als Wortklauberei, denn sie erklärt, warum der Beitrag heute auch dann zu zahlen ist, wenn Sie gar keinen Fernseher besitzen.

## Was kosten die GEZ-Gebühren?

Die heutigen GEZ-Gebühren – korrekt: der Rundfunkbeitrag – betragen 18,36 € pro Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. August 2021; davor lag der Beitrag bei 17,50 €. Gezahlt wird in der Regel nicht monatlich, sondern in größeren Raten, was die Beträge auf den ersten Blick höher wirken lässt. Die folgende Tabelle zeigt, was tatsächlich auf Sie zukommt.

ZeitraumBetragpro Monat18,36 €pro Vierteljahr (Standard-Rhythmus)55,08 €pro Halbjahr110,16 €pro Jahr220,32 €

Wichtig: Es handelt sich um einen Betrag **pro Wohnung**, nicht pro Person. In einer gemeinsamen Wohnung zahlen Sie also nur einmal, egal wie viele Personen dort gemeldet sind. Auch die Zahl der Geräte spielt keine Rolle. Eine ausführliche Erklärung samt der Frage, wann sich der Betrag ändert, finden Sie auf unserer Seite zur [Höhe des Rundfunkbeitrags](/rundfunkbeitrag-hoehe/).

Gut zu wissenFür 2026 bleibt es bei 18,36 € pro Monat. Eine Anhebung wird seit Längerem diskutiert: Die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, hatte eine Erhöhung vorgeschlagen, die von den Ländern bislang aber nicht umgesetzt wurde. Die Frage ist mittlerweile sogar Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. Eine automatische Erhöhung müssen Sie aktuell nicht einkalkulieren.



## GEZ, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice — der Unterschied

Drei Begriffe, die ständig durcheinandergeraten, meinen genau genommen drei verschiedene Dinge. Wer sie sauber trennt, versteht Bescheide und Briefe deutlich leichter.

Die **GEZ** war die frühere Einzugsstelle (Gebühreneinzugszentrale) und ist heute nur noch ein umgangssprachliches Etikett. Der **Rundfunkbeitrag** ist das, was Sie tatsächlich zahlen – die monatliche Abgabe von 18,36 € pro Wohnung. Und der **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio** ist die Stelle, die diesen Beitrag im Auftrag der Sender verwaltet und einzieht. Vereinfacht gesagt: GEZ ist der alte Name, der Rundfunkbeitrag ist die Abgabe, der Beitragsservice ist der Absender Ihrer Post.

Womit der Beitrag eigentlich finanziert wird, erklären wir auf der [Startseite zum Rundfunkbeitrag](/): Das Geld fließt an ARD, ZDF und Deutschlandradio und finanziert Programm, Information und Kultur. Über die Höhe gibt die KEF eine Empfehlung ab, beschlossen wird sie von den Bundesländern. Wer hinter dem heutigen Einzug steht und welche Aufgaben dort erledigt werden, lesen Sie kompakt auf unserer Seite zum [Beitragsservice](/beitragsservice/).

Diese Begriffsklärung ist der Grund, warum die GEZ als Suchbegriff nicht verschwindet: Viele suchen weiter nach „GEZ“, landen aber faktisch beim Rundfunkbeitrag. Solange Sie wissen, dass damit derselbe Sachverhalt gemeint ist, führt Sie der Begriff nicht in die Irre.

## Häufige Fragen zur GEZ

Muss jeder die GEZ-Gebühren zahlen?Grundsätzlich ist pro Wohnung ein Beitrag fällig, und zwar von einer volljährigen Person im Haushalt. In einer Wohngemeinschaft oder Familie zahlt also nur eine Person für alle, nicht jeder einzeln. Es gibt aber Befreiungen und Ermäßigungen, etwa bei Bürgergeld, Grundsicherung oder dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis.

Gibt es die GEZ überhaupt noch?Nein. Die Gebühreneinzugszentrale wurde 2013 abgelöst. Den Einzug erledigt seither der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Begriff GEZ lebt nur noch in der Alltagssprache weiter.

Müssen Rentnerinnen und Rentner die GEZ zahlen?Das Alter allein befreit nicht vom Rundfunkbeitrag. Wer eine geringe Rente bezieht und Grundsicherung im Alter erhält, kann sich aber befreien lassen. Worauf es im Ruhestand ankommt, lesen Sie auf unserer Seite zur [GEZ für Rentner](/gez-rentner/).

Was passiert, wenn ich die GEZ nicht zahle?Bleibt der Beitrag offen, folgen zunächst eine Mahnung und ein Säumniszuschlag, danach ein Festsetzungsbescheid und gegebenenfalls die Vollstreckung über die Kommune. Eine Haftstrafe allein für das Nichtzahlen gibt es nicht. Der sichere Weg ist nicht die Verweigerung, sondern eine berechtigte Befreiung. Details dazu finden Sie unter [Rundfunkbeitrag nicht zahlen](/rundfunkbeitrag-nicht-zahlen/).



Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.