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title: "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio"
date: 2026-06-05
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# Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

![Person am Laptop mit einem Brief des Beitragsservice](/wp-content/themes/beitragslotse/assets/img/hero-beitragsservice.jpg)

Kurz &amp; bündigDer **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio** zieht den Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat ein – einmal pro Wohnung. Er ist die Stelle, die früher als GEZ bekannt war. Anmelden, ummelden, Zahlweise ändern oder eine Befreiung beantragen können Sie online; gezahlt wird in der Regel vierteljährlich per SEPA-Lastschrift.



Der **Beitragsservice** ist der erste Ansprechpartner, sobald es um den Rundfunkbeitrag geht. Er verschickt die Briefe, verbucht Ihre Zahlungen und bearbeitet Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung. Wer das System kennt, erspart sich Mahnungen und unnötige Doppelzahlungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer hinter dem **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio** steht, was Sie online regeln können, wie Sie die Zahlung per Lastschrift einrichten und was zu tun ist, wenn Post ins Haus flattert.

## Wer ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio?

Der **Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio** ist die gemeinsame Verwaltungsstelle der öffentlich-rechtlichen Sender für den Rundfunkbeitrag. Er verwaltet die Beitragskonten der Haushalte, zieht den Beitrag ein und entscheidet über Befreiungen und Ermäßigungen. Er ist also kein Sender selbst, sondern die organisatorische Schnittstelle zwischen Ihnen und den Anstalten.

Bis 2013 hieß diese Stelle Gebühreneinzugszentrale – die vielzitierte GEZ. Mit der Umstellung von der geräteabhängigen Gebühr auf den wohnungsbezogenen Beitrag wurde sie umbenannt. Warum der alte Name bis heute überlebt und was sich genau geändert hat, lesen Sie auf unserer Seite zur [GEZ und ihrer Nachfolge](/gez/). Wofür das eingezogene Geld verwendet wird, erklären wir im Überblick zum [öffentlich-rechtlichen Rundfunk](/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk/): Es finanziert das Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Für Sie als Beitragszahler bedeutet das vor allem: Der Beitragsservice ist der Absender Ihrer Bescheide und der richtige Adressat für Änderungen. Egal ob Sie umziehen, eine Befreiung beantragen oder Ihre Bankverbindung anpassen möchten – all das läuft über den Beitragsservice, nicht über die Sender direkt.

## Online-Services: anmelden, ändern, zahlen

Die meisten Anliegen lassen sich beim Beitragsservice online erledigen, ohne Brief und Wartezeit. Die folgende Übersicht zeigt, was online möglich ist.

Online-ServiceWofür Sie ihn nutzenAnmeldenNeue Wohnung erstmals zum Beitrag anmeldenUmmelden / Adresse ändernUmzug oder neue Anschrift mitteilenZahlungsweise ändernRhythmus wechseln, z. B. von jährlich auf vierteljährlichBankverbindung / SEPA-MandatLastschrift einrichten oder Konto ändernBefreiung / Ermäßigung beantragenAntrag samt Nachweis (Leistungsbescheid) hochladenAbmeldenWohnung abmelden, etwa bei Zusammenzug

Besonders praktisch ist die Online-Ummeldung beim Umzug, denn dabei entstehen häufig Fehler – etwa, wenn die alte Wohnung nicht abgemeldet wird und kurzzeitig zwei Beitragskonten geführt werden. Wie Sie das sauber lösen, beschreiben wir Schritt für Schritt auf unserer Seite zum [Rundfunkbeitrag beim Umzug](/rundfunkbeitrag-umzug/).

## Zahlweise und SEPA-Lastschrift einrichten

Der Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat wird beim Beitragsservice nicht monatlich, sondern in Raten abgebucht. Standard ist die vierteljährliche Zahlung; Sie können den Rhythmus aber auf Halbjahr oder Jahr umstellen. Die folgende Tabelle zeigt die gängigen Zahlweisen.

ZahlweiseBetrag pro Abbuchungvierteljährlich (Standard)55,08 €halbjährlich110,16 €jährlich220,32 €

Am bequemsten ist das SEPA-Lastschriftmandat: Sie erteilen es einmal, danach bucht der Beitragsservice den fälligen Betrag automatisch ab. So vermeiden Sie verpasste Überweisungen und Säumniszuschläge. So richten Sie die Lastschrift ein:

1. **Online-Bereich aufrufen**Öffnen Sie den Service-Bereich des Beitragsservice und wählen Sie „Zahlungsweise und Bankverbindung“.
2. **Beitragsnummer bereithalten**Sie finden Ihre Beitragsnummer auf jedem Schreiben des Beitragsservice. Ohne sie lässt sich Ihr Konto nicht zuordnen.
3. **SEPA-Mandat erteilen**Geben Sie IBAN und Kontoinhaber ein und bestätigen Sie das Lastschriftmandat.
4. **Zahlungsrhythmus wählen**Entscheiden Sie sich für vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.
5. **Bestätigung sichern**Notieren oder speichern Sie die Eingangsbestätigung als Nachweis.

Welcher Betrag bei welchem Rhythmus zusammenkommt und warum sich die Summe nicht ändert, egal wie oft Sie zahlen, lesen Sie auf unserer Seite zur [Höhe des Rundfunkbeitrags](/rundfunkbeitrag-hoehe/).

TippHalten Sie Ihre Bankverbindung beim Beitragsservice aktuell. Schließen Sie ein Konto oder wechseln Sie die Bank, ohne das Mandat anzupassen, scheitert die Abbuchung – und es drohen Mahnung und Säumniszuschlag, obwohl Sie zahlen wollten.



## Post vom Beitragsservice — was tun?

Briefe vom Beitragsservice wirken oft amtlich und sorgen für Verunsicherung. Meist handelt es sich aber um Routinepost: eine Begrüßung nach der Anmeldung, eine Zahlungsaufforderung oder eine Bestätigung über Ihre Befreiung. Lesen Sie jedes Schreiben genau und reagieren Sie zügig, statt es liegen zu lassen.

Erhalten Sie eine **Mahnung**, ist ein Beitrag offen geblieben – häufig wegen einer fehlgeschlagenen Lastschrift. Begleichen Sie den Betrag dann zeitnah und prüfen Sie Ihr SEPA-Mandat. Wird der Beitrag dauerhaft nicht gezahlt, folgt ein Säumniszuschlag von mindestens 8 €, danach ein Festsetzungsbescheid und schließlich die Vollstreckung über die Kommune.

AchtungEin Widerspruch gegen einen Bescheid ist möglich, hebt die Zahlungspflicht aber nicht auf – Sie müssen zunächst weiterzahlen. Wer schlicht nicht zahlt, riskiert zusätzliche Kosten. Wie Mahnverfahren, Säumniszuschlag und Vollstreckung ablaufen, erläutern wir auf der Seite [Rundfunkbeitrag nicht zahlen](/rundfunkbeitrag-nicht-zahlen/).



## Häufige Fragen zum Beitragsservice

Ist der Beitragsservice dasselbe wie die GEZ?Es ist die Nachfolgeeinrichtung. Die GEZ wurde 2013 abgelöst, seither heißt die Stelle Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Aufgabe ist weiterhin der Einzug des Beitrags, allerdings wohnungsbezogen statt geräteabhängig.

Wie melde ich mich beim Beitragsservice an?Die Anmeldung läuft online oder per Formular. Sie geben Ihre Wohnung an und erhalten anschließend eine Beitragsnummer. Diese Nummer brauchen Sie für jede weitere Änderung, etwa beim Einrichten der Lastschrift.

Muss ich monatlich an den Beitragsservice zahlen?Nein. Standard ist die vierteljährliche Abbuchung von 55,08 €. Auf Wunsch können Sie auf Halbjahr oder Jahr umstellen. Der Gesamtbetrag von 220,32 € im Jahr bleibt gleich.

Was mache ich, wenn ich vom Beitragsservice eine Mahnung bekomme?Prüfen Sie zuerst, ob eine Lastschrift fehlgeschlagen ist, und begleichen Sie den offenen Betrag. Aktualisieren Sie bei Bedarf Ihre Bankverbindung. Bleibt die Zahlung dauerhaft aus, drohen Säumniszuschlag, Festsetzungsbescheid und Vollstreckung.



Hinweis: Beitragslotse ist ein unabhängiger Ratgeber und kein amtlicher Dienst. Verbindliche Auskünfte erteilt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Stand: Juni 2026.